Wissenswertes von A-Z

Anmeldeformulare

Ihren Antrag auf Mitgliedschaft erhalten Sie über den jeweiligen Trainer nach Absolvieren des Probetrainings. Gegebenenfalls ist ein Passantrag auszufüllen, wenn der Sportler am Ligabetrieb teilnehmen wird. Für minderjährige Sportler ist ggf. zusätzlich die Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde erforderlich.

Beiträge

Beiträge sind gemäß Satzung halbjährlich im Lastschriftverfahren zu zahlen. Wer nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt hat für den dadurch entstehenden Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr zu zahlen (Rechnungsgebühr). Details dazu und zur Höhe der Beiträge finden Sie in der Satzung und der Beitragsordnung.

Beitragsermäßigungen

Eine Ermäßigung des Beitrags ist unter bestimmtem Umständen möglich.
Der entsprechende Nachweis ist jeweils halbjährlich im voraus vorzulegen.
Details dazu finden Sie in der Beitragsordnung.

WICHTIG:

1. Eine rückwirkende Anerkennung ist nicht möglich.
2. Die Pflicht zur Vorlage eines Ermäßigungsnachweises besteht auch schon für das Halbjahr, in dem ein Mitglied 18 Jahre alt wird.

Bildung und Teilhabe / Kids in die Clubs / Senioren in die Clubs

Wir sind Vertragspartner der Stadt Köln und haben somit die Berechtigung, Bildungsgutscheine anzunehmen und abzurechnen. Unter bestimmten Umständen können Ermäßigungen über die Programme „Kids / Senioren in die Clubs“ bewilligt werden. Näheres können Sie über die Geschäftsstelle erfragen.

Datenschutz

Auskünfte zum Datenschutz, zu persönlichen Daten (verarbeitet + gespeichert), etc., erhalten Sie über unseren Datenschutzbeauftragten, Günter Tomczyk. Er ist erreichbar über die Geschäftsstelle oder direkt unter datenschutz@svweiden.de

Kinderschutz

Der Vorstand beschloß in seiner Sitzung am 26.01.2016 die sofortige Durchführung des Kinderschutzkonzepts des DFB. Vereinsverantwortlich für den Vorstand ist Frau Sabine Schmandt.

Das Kinderschutzkonzept beinhaltet folgendes:

* Erweitertes Führungszeugnis aller Trainer und Betreuer
* Präventionsschulungen aller Trainer und Betreuer
* Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen für Trainer und Betreuer
* Der Verhaltenskodex des DFB ist von jedem Trainer schriftlich zu akzeptieren.

Kündigung

Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss in jedem Fall schriftlich – an die Geschäftsstelle – erfolgen! Eine mündliche Kündigung, z.B. beim Trainer, ist nicht gültig. Die Kündigung kann zum 30.06. bzw. zum 31.12. erfolgen. Zu Details schauen Sie bitte auch in die Beitragsordnung und die Satzung.

Probetraining

Wenn Sie ein Probetraining – möglich in den Abteilungen Fußball, Volleyball und Breitensport – absolvieren möchten nutzen Sie bitte unser Formular “Probetraining”. Aufgrund Ihrer Mail wird Ihnen dann ein Termin für ein Probetraining mitgeteilt. Weitere wichtige Informationen erhalten Sie dann direkt vom zuständigen Trainer.

Satzung und Ordnungen

Die hier genannten Regularien stellen das rechtliche Gerüst des SV Weiden dar. Sie sind von den höchsten Gremien im Verein, der Mitgliederversammlung und dem Gesamtvorstand (Beirat) beschlossen und bleiben bis zu einer eventuellen Neufassung gültig.


Vereinsheim

Das Vereinsheim ist Heimstätte der Weidener Löwen, Anlaufstelle für unsere Beach-Volleyballer und Treffpunkt aller Mitglieder. Sie ist auch offen für Vereinsfreunde und Besucher. Im Sommer öffnet der Biergarten – in Abhängigkeit von den Öffnungszeiten der Beachanlage – fast ganztägig und bietet viel Raum für Genuss und Entspannung. Die Meisterschaftsheimspiele der Jugend- und der Senioren­ Fußballmannschaften finden an den Wochenenden auf der Sportanlage Ludwig-Jahn-Straße 15 statt. Zusätzlich können Spiele der Fußball-Bundesliga auf SKY verfolgt werden. Eine Vermietung für private Feierlichkeiten ist jedoch nicht möglich.

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