Ermäßigungsnachweise

Bis zum 30.11.2022 sind wieder die Nachweise vorzulegen,
die zur Zahlung des ermäßigten Beitrags für das 1. Halbjahr 2023 berechtigen.

Anerkannt werden z.B. Studienbescheinigungen Wintersemester,
Schulbescheinigungen und Ausbildungsverträge.
Bei Einreichung per Mail bitte die info@svweiden.de verwenden.

WICHTIG:
Dies gilt für alle volljährigen Mitglieder.
AUCH schon für diejenigen, die erst im 1. Halbjahr 2023 volljährig werden.

WICHTIG:
Eine rückwirkende Anerkennung bei verspätet vorgelegten Nachweisen erfolgt nicht.



		
		
			

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