Fälligkeit des Nachweises für eine Beitragsermäßigung

Wir möchten daran erinnern, dass laut Beitragsordnung für die Anwendung der Beitragsermäßigung zum 30.11. (wie auch zum 31.05.) jedesmal erneut ein Nachweis vorgelegt werden muss.

Das gilt für alle Mitglieder über 18 Jahre, aber auch für diejenigen, die erst im folgenden Halbjahr 18 Jahre alt werden.

Als Nachweis werden z.B. Schul- oder Studienbescheinigungen, oder auch Ausbildungsverträge, anerkannt. 
Diese Einreichung kann durch die Zusendung per Post, gerne aber auch per pdf-scan an diese Mailadresse (info@svweiden.de) erfolgen.

Liegt kein solcher Nachweis vor wird automatisch der volle Erwachsenen-/Regelbeitrag erhoben. 
Eine rückwirkende Anerkennung ist grundsätzlich nicht möglich. Bitte achten Sie daher auf die Einhaltung der Frist.

Schreiben Sie einen Kommentar

Nach oben scrollen