Die Frist für die Einreichung der Nachweise zur Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags für das zweite Halbjahr 2024 endet am 31.05.2024. Ohne Nachweis wird der volle Erwachsenenbeitrag für alle volljährigen Mitglieder fällig, auch für die, die erst im Zeitraum bis zum 31.12.2024 volljährig werden. Nach dem 31.05.2024 eingehende Belege (Studiennachweise, Schulbescheinigungen, Ausbildungsverträge, etc.) können laut Satzung/Beitragsordnung für das zweite Halbjahr 2024 nicht mehr berücksichtigt werden.